Tipps & Tricks:
Rund um das Zugfahrzeug und den Trailer

Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr!

Auf der Internetseite "GIB ACHT IM VERKEHR" gibt es ein PDF, das sich mit dem Thema "Transport von Sportbooten" ausführlich beschäftigt:

Vignettenpflicht

  • Bei Autobahnfahrten durch die Schweiz (Zugfahrzeuge bis 3,5t) muss an einem nicht demontablen Teil des Anhängers eine zweite Vignette angebracht sein.

  • In Österreich reicht die Vignette am Zugfahrzeug.

Maße und Gewicht

Allgemeine Richtlinien

In den meisten europäischen Ländern gelten die folgenden, von der EU in der Richtlinie 96/53/EG festgelegten Maße als Obergrenze für den genehmigungsfreien Transport:
  • Länge des gesamten Gespannzuges 18,75 m
  • Länge des Anhängers 12 m
  • Breite 2,55 m, Höhe 4 m
Andere Höchstmaße oder Besonderheiten gelten z. B. in folgenden Ländern:
  • Frankreich: max. Zuglänge 18 m. Für Wassersportfahrzeuge, die auf dem Trailer durch Frankreich durchgeführt werden, muss der "Internationale Bootsschein" (IBS) oder das Flaggenzertifikat als Eigentumsnachweis mitgeführt werden. Der ADAC empfiehlt, den Bootsanhänger in die "Grüne Versicherungskarte" zusätzlich eintragen zu lassen.

  • Griechenland: max. Zuglänge 18 m, Breite 2,50 m

  • Italien: max. Zuglänge 18 m. Alle nach hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

  • Niederlande: Länge mit unteilbarer Ladung (auch Boote) 22 m, Breite 3 m

  • Schweden: max. Zuglänge 24 m, Breite 2,60 m.

Gesamtmasse des Trailers

Die Gesamtmasse (früher: Gesamtgewicht) des Trailers wird im abgekuppelten Zustand gemessen. Die Summe der Lasten auf allen Rädern des Trailers (einschließlich des Stützrades) ist die Gesamtmasse. Sie darf die Angabe auf dem Typenschild bzw. in den Papieren des Trailers nicht überschreiten: Stützradlast + Achslast(en) <= technisch zulässige Gesamtmasse des Trailers Ein Zugfahrzeug ist an der Messung in keiner Weise beteiligt. Weder der Abzug einer Stützlast nach der Messung noch das Nicht-Mit-Wiegen des Stützrades - beides von Verkäufern überladener Gespanne immer wieder gerne versucht - ist zulässig.

Anhängelast

Der Trailer wird gewogen, während er am Zugfahrzeug angekuppelt ist. Die Stützlast zählt also nicht zur Anhängelast, sondern wird so behandelt, als läge sie im Kofferraum des Zugfahrzeugs. Die so gemessene Anhängelast darf die Angabe der "technisch zulässigen Anhängelast" (O.1 bzw. O.2) in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs (früher: Fahrzeugschein) nicht überschreiten: Achslast(en) <= technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs Von der Gesamtmasse darf man für die Ermittlung der Anhängelast also die Stützlast abziehen.

Gesamtmasse und Achslasten des Zugfahrzeugs

Es wird das Zugfahrzeug mit angekuppeltem Trailer (einschließlich der Stützlast des Trailers) gemessen. Wie schon weiter oben beschrieben wird die Stützlast also so behandelt, als läge sie im Kofferraum des Zugfahrzeugs. Die so gemessenen Werte dürfen die folgenden Angaben in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs nicht überschreiten: Technisch zulässige Gesamtmasse (Angabe F1 und F2) Technisch zulässige maximale Achslasten (Angaben 7.1 bis 8.2) Bei manchen Zugfahrzeugen ist die zulässige Gesamtmasse im Anhängerbetrieb höher, als im Solobetrieb (das ist dann unter Ziffer 21 oder 22 in der Zulassungsbescheinigung vermerkt).

Zuggesamtgewicht

Das Zuggesamtgewicht ist nur relevant, wenn das maximale Zuggesamtgewicht laut Hersteller kleiner ist als die Summe aus technisch zulässiger Gesamtmasse und technisch zulässiger Anhängelast. Um das Zuggesamtgewicht zu bestimmen, wird das komplette Gespann wird auf die Waage gefahren. Alternativ können auch die Meßwerte aus "Anhängelast" und "Gesamtmasse des Zugfahrzeugs" addiert werden. Der Wert muss im Rahmen des in der Zulassungsbescheinigung (ggf. unter Ziffer 21 oder 22) angegebenen Werts für das zulässige Zuggesamtgewicht bleiben.

Stützlast

Die Stützlast wird bei waagrechter Lage des Trailers am Kupplungsmaul gemessen. Eine Messung bei nicht waagrecht ausgerichtetem Trailer oder unter dem Stützrad liefert falsche Werte!
Der gemessene Wert darf den niedrigsten der folgenden Werte nicht überschreiten:
  • Angabe auf dem Typenschild des Trailers
  • Angabe auf dem Typenschild der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs
  • Angabe der Stützlast in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs (Ziffer 13)
  • Er darf andererseits nicht niedriger liegen als der niedrigere Wert von 25kg oder 4% der Anhängelast.
Für ein stabiles Fahrverhalten des Gespanns, vor allem bei höheren Geschwindigkeiten, ist eine möglichst hohe Stützlast hilfreich. Vor allem bei Trailern mit 100km/h-Zulassung gilt daher die Empfehlung, die Stützlast in die Nähe des höchstzulässigen Werts zu bringen, soweit dadurch die Regel 3 (Gesamtmasse und Achslasten des Zugfahrzeugs) nicht verletzt wird.

Toleranzgrenzen

  • In Deutschland wird ein Bußgeld fällig, wenn eine der oben genannten Massen oder Gewichte um 5% oder mehr überschritten wird. Punkte in Flensburg gibt es erst ab 20% überladung.

  • In Österreich liegt die Toleranzgrenze bei 2%.

  • In Schweden liegt die Toleranzgrenze bei 1%.

  • In der Schweiz gilt für Fahrzeuge unter 7,5t (teilweise unter 3,5t): Wer nach Abzug der Messtoleranz (derzeit 3%) zu viel geladen hat, muss ausladen und eine Geldbuße (mindestens 100 Franken) zahlen.

Zulassung

100km/h-Zulassung

Grundsätzliche Voraussetzungen, damit der Trailer eine 100km/h-Plakette erhalten kann:
  • Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf 3500 kg nicht überschreiten
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Die Anhängereifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt
    (mindesten Geschwindigkeitsindex L)
  • Für gebremste Anhänger gilt: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten

ein Teil dieser Infos stammt von "hyman" (Link zu Forumsbeitrag)